Hilfsfonds

Unser Hilfsfonds soll ME-Patient:innen und pflegenden Angehörigen mit schwieriger finanzieller Situation, die Mitglieder bei der SGME sind, hilfreiche Anschaffungen zur Linderung der Symptome oder zur Förderung von Lebensqualität und Wohlbefinden zu ermöglichen.

Hilfsfond

Für einen Antrag kann man in einem E-Mail an die SGME die Sache beschreiben, die dringend benötigt wird oder wertvolle Lebensqualität geben würde und die finanzielle Situation nachvollziehbar schildern. Bei der Einreichung müssen keine Unterlagenzwingend mitgeschickt werden. Unter Umständen können sie aber angefordert werden.

Unterstützt werden unter anderem:

  • Anschaffungen, die der Linderung von Symptomen dienen
  • Massnahmen, die die Lebensqualität und das Wohlbefinden erhalten oder fördern
  • Hilfe bei finanziellen Engpässen

Nicht unterstützen können wir:

  • Medizinische und alternativmedizinische Therapien für ME aller Art
  • Hilfsmittel, die von Leistungsträgern wie IV, Krankenkasse, Sozialamt oder Ausgleichskasse übernommen werden können, ausgenommen nachweislich abgelehnte Gesuche.

Antragsberechtigung:

Antragsberechtigt sind alle Patient:innen und pflegenden Angehörigen die seit mindestens einem Jahr Mitglied der SGME sind, in der Schweiz wohnen und keine offenen Beitragsrechnungen haben.

Es besteht kein Anspruch auf Annahme eines Antrags.